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WEITERBILDUNGS-AUSWEISE SSO

Die SSO (Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft) hat gemeinsam mit den Fachgesellschaften fünf Weiterbildungsgänge entworfen, die nach erfolgreicher Absolvierung zur Erlangung eines Weiterbildungsausweises SSO berechtigen. Einen Weiterbildungsausweis kann nur erlangen, wer SSO-Mitglied ist. Weiterbildungsausweise sind Nachweise über eine dreijährige, strukturierte Weiterbildung. Sie können an den Weiterbildungsstätten der universitären zahnmedizinischen Zentren Basel, Bern, Genf und Zürich absolviert werden oder – im Fall des Weiterbildungsausweises für allgemeine Zahnmedizin – in einer akkreditierten Weiterbildungspraxis. In unserer Praxis verfügt Dr. med. dent. Andreas Ettlin über einen SSO-Weiterbildungsausweis.

 
 

SSO-Weiterbildungsausweis für Allgemeine Zahnmedizin

Dr. med. dent. Andreas Ettlin

Der Weiterbildungsausweis SSO für Allgemeine Zahnmedizin ist vergleichbar mit dem Facharzt für Allgemeinmedizin FMH und anerkennt eine kompetente zahnärztliche Tätigkeit auf verschiedensten Kerngebieten der Zahnmedizin. Zahnärztinnen und Zahnärzte SSO, welche diesen Ausweis erwerben, haben ihre Kenntnisse und Fertigkeiten gezielt vertieft und perfektioniert: Die Weiterbildung umfasst die Bereiche Praxisführung, Allgemeine Medizin und Stomatologie (Lehre der Mundhöhle), Diagnostik und Planung, Orale Chirurgie, Parodontologie und Implantologie, Orale Restauration und Rekonstruktion sowie Spezielle Zahnmedizin. An den Ausweis stellt die SSO hohe Anforderungen – die Inhaber müssen über mindestens drei Jahre hinweg 120 Fortbildungsstunden (verteilt über die sechs Fachgebiete) nachweisen. Der Weiterbildungsausweis SSO für Allgemeine Zahnmedizin muss durch Nachweis ständiger Fortbildung alle sieben Jahre bestätigt werden. Die Inhaberinnen und Inhaber sind so in der Lage, die häufigsten zahnmedizinischen Erkrankungen, Verletzungen und Notfälle auf hohem Niveau selbständig zu versorgen. Sie weisen sich über eine ethische Haltung gegenüber Patienten und ihrem Umfeld aus und setzen diagnostische sowie therapeutische Mittel ökonomisch ein. Der Ausweis ist ausschliesslich SSO-Zahnärzten vorbehalten: Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO fördert so innerhalb der Standesorganisation eine hohe Qualität der Zahnmedizin.

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